Therapieangebot
«Gesundheit kennt keine anatomischen Grenzen»

Therapien
Allgemein

Osteopathie

  • Seit Januar 2018 rechnen wir über den von den Krankenkassen anerkannten «Tarif 590» ab.
  • Behandlungen, ausgeführt von Osteopathen mit GDK-Diplom oder abgeschlossener Vollzeitausbildung, werden von den Krankenkassen anerkannt und aus der Zusatzversicherung für Alternativmedizin vergütet. (EMR-Anerkennung vorhanden).

Vor Therapiebeginn lohnt sich immer eine Leistungsabklärung mit Ihrer Krankenkasse.

Falls Sie den vereinbarten Termin nicht einhalten können, informieren Sie uns bitte mindestens 24 Stunden vorher. So umgehen Sie die Verrechnung des Termins – Danke.